tv1Wie Sie sicher der Presse oder der TV-Werbung entnommen haben, gibt es ab dem 1. Juli 2024 Änderungen in der TV-Versorgung für Mietwohnungen. Auf Grundlage einer Bundesregelung müssen sich Mieter von Mietwohnungen nunmehr selbst um die TV-Versorgung bemühen.

Das heißt konkret, dass jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen muss, wenn er weiter TV nutzen möchte.

Um die Möglichkeiten dafür zu schaffen, wurden 2023 neue Kabelanschlüsse von Vodafone in den Wohnungen der WG Uckermark verbaut, die dann zu nutzen sind.

Was heißt das nun für Sie als Mieter der WG Uckermark?

  1. Abweichend von der bundesweiten Regelung wird in den Wohnungen der Genossenschaft der Versorgungsvertrag durch den bisherigen TV-Anbieter bereits am 2. Juni 2024 eingestellt, also einen Monat früher, beendet. Ab diesem Zeitpunkt wird kein TV-Signal wie ursprünglich in die Wohnung eingespeist.
  2. Möchten Sie weiter Rundfunk- und Fernsehprogramme via Kabel beziehen wollen, sollten Sie einen eigenen TV-Versorgungsvertrag mit einem Anbieter abschließen, der günstigerweise ab dem 1. Juni 2024 wirksam wird.

Mieter, die weitere Informationen benötigen, können die Sprechzeiten im Büro der WG Uckermark ab dem 2. April 2024 in Anspruch nehmen. Vertreter von Vodafone beginnen am 18.03.2024 Aushänge zu verteilen, welche Ihr Beratungsangebot mit Zeiten in unserer Geschäftsstelle erweitern.

Ab dem Juni 2024 werden die bisher in den Nebenkosten ausgewiesenen Kosten für die Kabelversorgung nicht mehr zu Buche schlagen. Die Mietnebenkosten werden um diesen Betrag sinken. Erkenntlich wird das in der Mietnebenkostenabrechnung für das Jahr 2024, die erst in 2025 ausgegeben wird. In den Betriebskostenvorauszahlungen 2024 wird dies jedoch bereits berücksichtigt.

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