Und mit der Modernisierungsankündigung zur Umsetzung der Maßnahme kommen wieder einige Fragen auf. Diese wollen wir hier kurz und knapp beantworten:

Was ist, wenn ich selbst Rauchwarnmelder eingebaut habe?

Auch dann sind Sie nach Brandenburgischer Bauordnung verpflichtet, den Einbau der Rauchwarnmelder zu dulden. In Einigen Fällen ist und bekannt geworden, dass der Eine oder Andere Mieter bereits ein oder mehr Zimmer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Nur ist es leider unabhängig davon. Die Genossenschaft ist zum Einbau verpflichtet.

Wie viele Rauchwarnmelder und wo werden in meiner Wohnung installiert?

Das ist von der Wohnungsgröße abhängig. Für unser Beispiel zeigt eine 3-Raumwohnung.

Einbau Rauchwarnmelder

Vom Grundsatz her ist jeder Wohnraum und Fluchtweg mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Küche und feuchte Räume, wie das Badezimmer, entfallen. Damit sind in dieser Wohnung vier Rauchwarnmelder zu installieren.

Was, wenn ich dem Einbau nicht zustimme?

So wie der Vermieter zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet ist, so ist der Mieter zur Duldung dieser Maßnahme verpflichtet. Das leidige Prozedere um die Zustimmungserklärungen und gesonderte Mieterhöhungsschreiben bleibt uns deswegen trotzdem nicht erspart. Also, wer noch nicht daran gedacht hat sein Antwortschreiben bei der Genossenschaft abzugeben: Es wird Zeit! Nutzen Sie doch einfach unseren Hauswartbriefkasten dazu.

Und wann geht es nun los?

Im April sollen unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die beauftragte Firma Rehnig wird jedem Mieter separat kontaktieren. Bitte ragen Sie zu einem reibungslosen Ablauf bei und stellen Sie sicher, dass wir zu dem Termin Zugang zu Ihrer Wohnung haben. Alternativ können Sie natürlich einen Ausweichtermin vereinbaren.

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Wohnungsgenossenschaft
„Uckermark“ eG Angermünde

Telefon: 03331 29 97 91 0
Telefax: 03331 25 21 08
E-Mail: kontakt@wg-uckermark.de

Havarien - hier anmelden:
Telefon: 0172  57 04 30 1

Pestalozzistraße 38a
16278 Angermünde

Unsere Sprechzeiten:

Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr

oder nach telefonischer individueller Terminvereinbarung!